… sagt uns heute per mail ab. Begründung ist, dass beim Geländer nur eine Querstrebe ist und das nicht den Bauvorschriften entspricht. Die Handwerkskammer behauptet wohl, dass der Handwerker auch dann haftet, wenn die Bauherrschaft bestätigt, dass sie aufgeklärt wurde usw…. die Definitionen von Freiheit sind mir schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Absolute Freiheit für Raser auf der steuerfinanzierten Autobahn für alle, aber strenge Schutz-Gesetze für das von mir selbst finanzierte und allein genutzte Haus?