Der Ahorn darf lt. Landratsamt gefällt werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Ein mehr als 50 Jahre alter, vielleicht 10m hoher Baum gilt rechtlich als geringfügiges Gewächs, das wegen eines Bauvorhabens gefällt werden darf. Uns soll es in diesem Fall recht sein. Ist wahrscheinlich dieselbe Rechtsgrundlage aufgrund Tesla einen ganzen Wald für seine Fabrik roden durfte… umweltpolitisch etwas seltsam. Rechtlich alles eine Frage der Definition und Subsumtion..

Vielleicht bin ich auch etwas erleichtert. Wenn sich der Baum mit der Zeit als gefährdend entpuppt hätte, wäre es wesentlich komplizierter gewordenmit dem Fällen. Die wilde Zwetschge hinter der Kapelle ließ auch erst nach dem Fällen erkennen, dass sie teilweise schon morsch war. Wir überlegen, was wir nun stattdessen pflanzen.